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Entwurf des Umweltberichts zur Strategischen Umweltprüfung des Entwurfs des 2. Hochwasserrisikomanagementplans (Bewirtschaftungszeitraum 2021-2027) für das Großherzogtum Luxemburg
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 des geänderten Gesetzes vom 22. Mai 2008 über die Prüfung der Auswirkungen bestimmter Pläne und Programme auf die Umwelt wird der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplanes, der gemäß der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) erstellt werden soll, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen, die die mit seiner Umsetzung verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt.
Im Rahmen dieser Umweltprüfung soll ein Bericht über die Umweltauswirkungen des Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplanes erstellt werden. Dieser Bericht ist das zentrale Dokument der Umweltprüfung.
Die in Artikel 7 des oben genannten geänderten Gesetzes vom 22. Mai 2008 vorgesehene Anhörung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Umweltberichts über die Auswirkungen des Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplanes findet vom 17. Oktober 2022 bis zum 30. November 2022 statt.
Der Bericht über die Umweltauswirkungen des Entwurfs des zweiten Plans für das Hochwasserrisikomanagement ist über die Website der Wasserwirtschaftsverwaltung (www.waasser.lu unter der Registerkarte Richtlinien - Hochwasserrichtlinie) und über das Umweltportal (www.emwelt.lu) einzusehen. Darüber hinaus wird es über das nationale Portal für öffentliche Untersuchungen (enquetes.public.lu) einsehbar sein.
Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 30. November 2022 eingereicht werden. Insgesamt gibt es 4 Möglichkeiten Bemerkungen abzugeben:
- Per Post an das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
- Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable
L-2918 Luxembourg
- Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable
- Per E-Mail an die Adresse di@eau.etat.lu
- Über das nationale Portal für Beteiligungsverfahren www.enquetes-publiques.lu
Nach der Prozedur der Öffentlichkeitbeteiligung werden die eingegangenen Anmerkungen von der Wasserwirtschaftsverwaltung geprüft und in das Dokument eingearbeitet.