Projekt des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans

Am 24. Juni 2021 wird das Projekt des 2. Hochwasserrisikomanagementplans veröffentlicht. Gleichzeitig beginnt die Prozedur der Öffentlichkeitsbeteiligung, bei welcher Bürgern und Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, sich den vorläufigen Bericht durchzulesen und gegebenenfalls Anmerkungen dazu abzugeben. Dazu haben besteht den Bürgernüber 3 Monate und bis zum 24. September 2021 Zeit den zweiten Hochwasserrisikomanagementplan einzusehen und Anmerkungen abzugeben. Gemeinden können einen Monat länger, also bis zum 24. Oktober 2021, Anmerkungen einreichen.

Die Aufgabe einen Hochwasserrisikomanagementplan zu erstellen beruht auf der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, kurz: HWRM-RL).  Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu schaffen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in Zyklen von jeweils 6 Jahren und umfasst folgende Schritte:

  • Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
  • Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
  • Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen

Der Plan dient als Informationswerkzeug und bildet die Grundlage für die Festlegung von Prioritäten, sowie für technische, finanzielle und politische Entscheidungen im Bereich des Hochwasserrisikomanagements. Gemäß der Richtlinie wird der Plan alle 6 Jahre re-évaluiert und gegebenenfalls angepasst. Die Strategie im Umgang mit Starkregen ist neuerdings Teil des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans und stellt damit eine weitere Maßnahme zur Klimawandelanpassung dar.

Die Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans durchläuft mehrere Etappen. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich dabei um die erste Etappe, das „Projekt des Hochwasserrisikomanagementplans“, dies ist ein vorläufiges Dokument. Die folgende Etappe, ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Danach folgt die Einarbeitung der fundierten Anmerkungen zum vorläufigen Dokument, um anschließend das Dokument final fertigzustellen und zu publizieren.

Das Dokument des Projektes des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans ist unter „pour en savoir plus“ aufrufbar.

Insgesamt gibt es 4 Möglichkeiten Bemerkungen abzugeben:

  • Per Post an das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
    • Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable
      L-2918 Luxembourg
  • Per E-Mail an die Adresse di@eau.etat.lu
  • Über das nationale Portal für Beteiligungsverfahren www.enquetes-publiques.lu
  • Per Übergabe an die Gemeinde, welche die Anmerkungen an das Ministerium weiterleitet

Nach der Prozedur der Öffentlichkeitbeteiligung werden die eingegangenen Anmerkungen von der Wasserwirtschaftsverwaltung geprüft und in das Dokument eingearbeitet.

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