Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos

Am 23. Oktober 2007 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die „Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“, kurz HWRM-RL verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die Umsetzung der Richtlinie geschieht in Zyklen von jeweils 6 Jahren und umfasst folgende Schritte:

  • Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
  • Ausweisung der Risikogewässer
  • Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
  • Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen

Der erste Zyklus fand in den Jahren 2009-2015 statt und endete mit der Veröffentlichung des ersten Hochwasserrisikomanagementplans, kurz HWRM-PL, am 21ten Dezember 2015.

In den darauffolgenden Zyklen, liegt der Hauptpunkt der Arbeiten in der Überprüfung und Neubewertung beziehungsweise Überarbeitung der Erkenntnisse aus dem ersten Zyklus. Dies bedeutet, dass alle Schritte aus dem ersten Zyklus wiederholt und bewertet werden um anschließend eventuell Anpassungen durchzuführen.

Die Mitgliedstaaten sollen hierfür bis zum 22. Dezember 2024 die Beschlüsse der ersten vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

Aus der Analyse geht hervor dass alle 17 Gewässer, die im zweiten Zyklus als Risikogewässer ausgewiesen wurden, diesen Status auch weiterhin beibehalten.