Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos

Am 23. Oktober 2007 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die „Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“, kurz HWRM-RL verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die Umsetzung der Richtlinie geschieht in Zyklen von jeweils 6 Jahren und umfasst folgende Schritte:

  • Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
  • Ausweisung der Risikogewässer
  • Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
  • Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen

Der erste Zyklus fand in den Jahren 2009-2015 statt und endete mit der Veröffentlichung des ersten Hochwasserrisikomanagementplans, kurz HWRM-PL, am 21ten Dezember 2015.

Im zweiten Zyklus, liegt der Hauptpunkt der Arbeiten in der Überprüfung und Neubewertung beziehungsweise Überarbeitung der Erkenntnisse aus dem ersten Zyklus. Dies bedeutet, dass alle Schritte aus dem ersten Zyklus wiederholt und bewertet werden um anschließend eventuell Anpassungen durchzuführen. Die Mitgliedstaaten sollen hierfür bis zum 22. Dezember 2018 die Beschlüsse der ersten vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

Die Analyse des Hochwasserrisikos wurde angelehnt an die Methodik LAWA in ihren „Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EUHWRM-RL“ (2017). Demnach wurden anhand einer GIS-Auswertung alle Schutzgüter innerhalb der Überschwemmungszonen aufgenommen. Bei den Schutzgütern, als Basis der Risikobewertung handelt es um Objekte, welche vulnerabel gegenüber Hochwasser sind. Es handelt sich dabei etwa um Siedlungsbereiche, sensible Gebäude wie Krankenhäuser oder Schulen, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen oder Museen. Die Schutzgüter wurden in vier Klassen unterteilt, Personen und Sachschäden, Umwelt, Wirtschaft und Kulturobjekte, in Anlehnung an das Ziel der HWRM-RL, der Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen insbesondere auf die menschliche Gesundheit und das menschliche Leben, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und die Infrastrukturen.

Aus der Analyse geht hervor dass alle 15 Gewässer, die im ersten Zyklus als Risikogewässer ausgewiesen wurden, diesen Status auch weiterhin beibehalten. Des Weiteren werden noch 2 weitere Gewässer als Risikogewässer ausgewiesen, die Chiers und die Gander. An allen 17 ausgewiesenen Risikogewässer werden im nächsten Schritt der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten aktualisiert beziehungsweise neu erstellt.

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