Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 2019

Am 17. Juni 2019 wird das Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 2019 veröffentlicht. Gleichzeitig beginnt die Prozedur der Öffentlichkeitsbeteiligung, bei welcher Bürger und Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, sich das Projekt anzusehen und gegebenenfalls Anmerkungen abzugeben. Die Bürger haben 3 Monate, bis zum 17. September 2019 Zeit die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten einzusehen und Anmerkungen abzugeben. Die Gemeinden haben einen Monat länger Zeit dafür, also bis zum 17. Oktober 2019.

Die Aufforderung Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zu erstellen beruht auf der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, kurz: HWRM-RL). Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die Umsetzung der Richtlinie geschieht in Zyklen von jeweils 6 Jahren und umfasst folgende Schritte:

  • Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
  • Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
  • Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen

Die Karten dienen als Informationswerkzeug und Grundlage für die Festlegung von Prioritäten, sowie für technische, finanzielle und politische Entscheidungen im Bereich des Hochwasserrisikomanagements. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Karten alle 6 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Da die Grundlagen der aktuellen Karten an einigen Gewässern schon etwas älter sind, hat man sich in Luxemburg dazu entschlossen, die Karten für alle Risikogewässer zu erneuern.

Die Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geschieht in mehreren Etappen. Bei den vorliegenden Karten handelt es sich um die erste Etappe, das „Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 2019“, es sind nicht die endgültigen Karten. Diese Etappe ist verknüpft mit der Prozedur der Öffentlichkeitsbeteiligung. Danach folgt die Einarbeitung der fundierten Anmerkungen, sowie die anschließende Fertigstellung der Karten und die gesetzliche Festlegung der Überschwemmungsgebiete per großherzoglicher Verordnung.

Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten werden auf zwei unterschiedliche Arten veröffentlicht. Das Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten wird auf eau.geoportail.lu, frei für die Öffentlichkeit zugänglich, erscheinen. Des Weiteren wird allen Gemeinden, deren Gebiet vom Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten betroffen ist, ein ausgedruckter Kartensatz zugesendet. Interessierte Bürger können sich diese Karten dann bei den Gemeinden anschauen.

Insgesamt gibt es 4 Möglichkeiten Bemerkungen abzugeben:

  • Per Post an das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
    • Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable
      Cartes zones inondables
      L-2918 Luxembourg
  • Per E-Mail an die Adresse zones.inondables@eau.etat.lu
  • Über die von der Katasterverwaltung entwickelte Feedback-Funktion auf eau.geoportail.lu
  • Per Übergabe an die Gemeinde, welche die Anmerkungen an das Ministerium weiterleitet

Nach der Prozedur der Öffentlichkeitbeteiligung werden die eingegangenen Anmerkungen von der Wasserwirtschaftsverwaltung geprüft und gegebenenfalls werden die Karten überarbeitet.

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