"Jetzt herrscht Klarheit". Jean-Marie Halsdorf au sujet de la carte d'identité pour enfants

Christian Mohr: Herr Minister, ist für Sie die Aufregung um die weißen Kinderausweise nachvollziehbar?

Jean-Marie Halsdorf: Natürlich. Die Besorgnis der Eltern ist verständlich. Jeder Vater und jede Mutter möchte seine Kinder nach dem Auslandsurlaub wieder über die Landesgrenze nach Hause bekommen. Bislang hat es diesbezüglich keine Unannehmlichkeiten gegeben. Dem Innenministerium ist kein anderer Fall bekannt, in dem einem Kind mit dem weißen Kinderausweis die Ausreise aus einem EU-Mitgliedstaat verweigert worden ist.

Christian Mohr: Demnach ist es einem gewissenhaften Mitarbeiter einer Fluggesellschaft zu verdanken, dass luxemburgische Staatsbürger unter 15 Jahren ab nun mit einem gültigen Identifikationsdokument in der EU umherreisen?

Jean-Marie Halsdorf: Eigentlich schon. Über 40 Jahre reisten Kinder aus Luxemburg mit ihren Eltern durch ganz Europa, ohne dass dies ein Problem darstellte. Die Sicherheitsbestimmungen für das Verlassen eines Landes wurden aber seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und rezenten Fällen von Kindesentführungen verschärft. Nichtsdestotrotz wurden die weißen Kinderausweise auch noch nach dem Aufheben der Eintragung der Kinder in die elterliche "Carte d'identité" (1989) und in den Reisepass (2006) von den Zollbeamten im Schengener Raum akzeptiert. Freunde berichteten mir, sie seien im Juli dieses Jahres mit ihren beiden Kindern unter 15 Jahren unter Vorzeigen der weißen Kinderausweise in die Türkei ein- und ohne Probleme ausgereist. Dabei herrschen an den Flughäfen in diesem Nicht-EU-Land scharfe Sicherheitskontrollen.

Christian Mohr: Das Innenministerium bietet nun auch die "Carte d'identité" für Kinder bis zum 15. Lebensjahr an. Für welches Dokument sollten sich Eltern entscheiden - "Passeport" oder "Carte d'identité"?

Jean-Marie Halsdorf: Es handelt sich um zwei grundverschiedene Dokumente. Der Pass ist nämlich ein Reisedokument, das für einen Aufenthalt außerhalb der EU-Grenzen unerlässlich ist. Derweil ist die "Carte d'identité" ein Personalausweis, der die Zugehörigkeit zu seiner Gemeinde belegt. Für Reisen im Schengener Raum ist die "Carte d'identité" völlig ausreichend. Wer allerdings für einen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union gewappnet sein will, sollte sich einen Pass zulegen.

Christian Mohr: Handelt es sich bei der "Carte d'identité" für Kinder unter 15 Jahren um das gleiche Dokument wie für ihre Eltern?

Jean-Marie Halsdorf: Auf den ersten Blick sind sie identisch. Bloß, dass die für die Null- bis 14-Jährigen fakultativ sind und jene für Bürger ab 15 Jahren obligatorischen Wert haben. Da den Mitarbeitern des zuständigen Ministeriums und mir selbst daran gelegen war, schnellstmöglich auf die Beunruhigung in der Bevölkerung zu reagieren, entschieden wir uns für das gleiche Dokument mit denselben von der EU verlangten Sicherheitselementen.

Christian Mohr: Und sonst ändert sich nichts?

Jean-Marie Halsdorf: Für alle Bezieher einer "Carte d'identité" gelten ab September wesentlich kürzere Wartezeiten. Ansprechpartner für die Bürger bleiben die Gemeinden, die das Dokument nach zwei bis vier Wochen nach dem Einreichen des Antrages ausstellen. Allerdings verlangt das Gesetz, dass die Kinder beim Erreichen des 15. Lebensjahres die obligatorische "Carte d'identité" beantragen, da der Personalausweis für unter 15-Jährige dann seine Gültigkeit verliert.

Christian Mohr: Ist die Anwesenheit der Kinder bei der Antragstellung in der Gemeinde obligatorisch?

Jean-Marie Halsdorf: Bis zum Erreichen des zehnten Lebensjahres ist eine physische Präsenz des Kindes nicht obligatorisch, ist jedoch wegen der Vereinfachung bei der Ausweis-Bearbeitung erwünscht. Kinder ab zehn Jahren müssen ihren Personalausweis selbst unterzeichnen.

Christian Mohr: Wie lange ist das Dokument gültig?

Jean-Marie Halsdorf: Bis zum vierten Lebensjahr behält das Dokument während zwei Jahren seine Gültigkeit. Ab dann muss der Personalausweis im Fünfjahresrhythmus erneuert werden. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass z. B. ein 14-Jähriger, der eine "Carte d'identité" beantragt, mit dem Erreichen des 15. Lebensjahres eine neue "Carte d'identité" benötigt.

Christian Mohr: Und welche Dokumente benötigt der Antragsteller?

Jean-Marie Halsdorf: Ein vorschriftsmäßiges Foto, wie es seit 1989 auch für die "Carte d'identite" von Erwachsenen verlangt wird, reicht aus. Die Unterlagen des Antragstellers befinden sich ja in der Gemeinde.

Christian Mohr: Wie viel kostet die mit der großherzoglichen Verordnung vom 8. August eingeführte "Carte d'identité" für unter 15-jährige?

Jean-Marie Halsdorf: Hier kommt die Gemeindeautonomie zum Tragen. Die Behördengebühren ziehen sich landesweit von fünf Euro (z. B. Eschweiler, Junglinster und Luxemburg-Stadt), über sechs (Remich), sieben (Petingen), acht (Hosingen) bis hin zu zehn Euro (z. B. Schüttringen).

Christian Mohr: Die Mitarbeiter der Regierung strengen derzeit Überlegungen zur Einführung einer "Carte d'identité électronique" an. Kommt bald ein neuer Personalausweis?

Jean-Marie Halsdorf: Die Bürger werden einmal eine "Carte d'identité électronique" besitzen. Mit der Einführung ist aber eher mittelfristig zu rechnen. Zu viele Fragen, z. B. die des Datenschutzes, sindMitten im Sommerloch entbrannte hierzulande eine regelrechte Pass-Panik. Auslöser war der Fall einer luxemburgischen Familie, deren Kindern beim gemeinsamen Urlaub in Portugal von einer Fluggesellschaft die Ausreise verweigert worden war. Die Gültigkeit der bis dahin europaweit akzeptierten weißen Kinderausweise wurde in Frage gestellt. Berechtigterweise, wie sich herausstellen sollte. Die seit Ende der 60er-Jahre von den Gemeinden an unter 15-Jährige ausgestellten Papiere entbehren jeglicher juristischer Grundlage.

Um den verreisenden Familien die nötigen Reisedokumente zu verschaffen, reagierten Außenministerium und Innenministerium rasch: Das Passbüro legte Nachtschichten ein - Innenminister Jean-Marie Halsdorf zog umgehend mit einer großherzoglichen Verordnung zur Einführung eines gültigen Personalausweises für Kinder unter 15 Jahren nach. Als erfreuliche Nebenerscheinung hat das Innenministerium zudem die Bearbeitungsmodalitäten so ver-ändert, dass die Bürger nur noch zwei bis maximal vier Wochen auf ihren im Ausland angefertigten Ausweis warten müssen.

Christian Mohr: Herr Minister, ist für Sie die Aufregung um die weißen Kinderausweise nachvollziehbar?

Jean-Marie Halsdorf: Natürlich. Die Besorgnis der Eltern ist verständlich. Jeder Vater und jede Mutter möchte seine Kinder nach dem Auslandsurlaub wieder über die Landesgrenze nach Hause bekommen. Bislang hat es diesbezüglich keine Unannehmlichkeiten gegeben. Dem Innenministerium ist kein anderer Fall bekannt, in dem einem Kind mit dem weißen Kinderausweis die Ausreise aus einem EU-Mitgliedstaat verweigert worden ist.

Christian Mohr: Demnach ist es einem gewissenhaften Mitarbeiter einer Fluggesellschaft zu verdanken, dass luxemburgische Staatsbürger unter 15 Jahren ab nun mit einem gültigen Identifikationsdokument in der EU umherreisen?

Jean-Marie Halsdorf: Eigentlich schon. Über 40 Jahre reisten Kinder aus Luxemburg mit ihren Eltern durch ganz Europa, ohne dass dies ein Problem darstellte. Die Sicherheitsbestimmungen für das Verlassen eines Landes wurden aber seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und rezenten Fällen von Kindesentführungen verschärft. Nichtsdestotrotz wurden die weißen Kinderausweise auch noch nach dem Aufheben der Eintragung der Kinder in die elterliche "Carte d'identité" (1989) und in den Reisepass (2006) von den Zollbeamten im Schengener Raum akzeptiert. Freunde berichteten mir, sie seien im Juli diesen Jahres mit ihren beiden Kindern unter 15 Jahren unter Vorzeigen der weißen Kinderausweise in die Türkei ein- und ohne Probleme ausgereist. Dabei herrschen an den Flughäfen in diesem Nicht-EU-Land scharfe Sicherheitskontrollen.

Christian Mohr: Das Innenministerium bietet nun auch die "Carte d'identité" für Kinder bis zum 15. Lebensjahr an. Für welches Dokument sollten sich Eltern entscheiden - "Passeport" oder "Carte d'identité"?

Jean-Marie Halsdorf: Es handelt sich um zwei grundverschiedene Dokumente. Der Pass ist nämlich ein Reisedokument, das für einen Aufenthalt außerhalb der EU-Grenzen unerlässlich ist. Derweil ist die "Carte d'identité" ein Personalausweis, der die Zugehörigkeit zu seiner Gemeinde belegt. Für Reisen im Schengener Raum ist die "Carte d'identité" völlig ausreichend. Wer allerdings für einen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union gewappnet sein will, sollte sich einen Pass zulegen.

Christian Mohr: Handelt es sich bei der "Carte d'identité" für Kinder unter 15 Jahren um das gleiche Dokument wie für ihre Eltern?

Jean-Marie Halsdorf: Auf den ersten Blick sind sie identisch. Bloß, dass die für die Null- bis 14-Jährigen fakultativ sind und jene für Bürger ab 15 Jahren obligatorischen Wert haben. Da den Mitarbeitern des zuständigen Ministeriums und mir selbst daran gelegen war, schnellstmöglich auf die Beunruhigung in der Bevölkerung zu reagieren, entschieden wir uns für das gleiche Dokument mit denselben von der EU verlangten Sicherheitselementen.

Christian Mohr: Und sonst ändert sich nichts?

Jean-Marie Halsdorf: Für alle Bezieher einer "Carte d'identité" gelten ab September wesentlich kürzere Wartezeiten. Ansprechpartner für die Bürger bleiben die Gemeinden, die das Dokument nach zwei bis vier Wochen nach dem Einreichen des Antrages ausstellen. Allerdings verlangt das Gesetz, dass die Kinder beim Erreichen des 15. Lebensjahres die obligatorische "Carte d'identité" beantragen, da der Personalausweis für unter 15-Jährige dann seine Gültigkeit verliert.

Christian Mohr: Ist die Anwesenheit der Kinder bei der Antragstellung in der Gemeinde obligatorisch?

Jean-Marie Halsdorf: Bis zum Erreichen des zehnten Lebensjahres ist eine physische Präsenz des Kindes nicht obligatorisch, ist jedoch wegen der Vereinfachung bei der Ausweis-Bearbeitung erwünscht. Kinder ab zehn Jahren müssen ihren Personalausweis selbst unterzeichnen.

Christian Mohr: Wie lange ist das Dokument gültig?

Jean-Marie Halsdorf: Bis zum vierten Lebensjahr behält das Dokument während zwei Jahren seine Gültigkeit. Ab dann muss der Personalausweis im Fünfjahresrhythmus erneuert werden. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass z. B. ein 14-Jähriger, der eine "Carte d'identité" beantragt, mit dem Erreichen des 15. Lebensjahres eine neue "Carte d'identité" benötigt.

Christian Mohr: Und welche Dokumente benötigt der Antragsteller?

Jean-Marie Halsdorf: Ein vorschriftsmäßiges Foto, wie es seit 1989 auch für die "Carte d'identite" von Erwachsenen verlangt wird, reicht aus. Die Unterlagen des Antragstellers befinden sich ja in der Gemeinde.

Christian Mohr: Wie viel kostet die mit der großherzoglichen Verordnung vom 8. August eingeführte "Carte d'identité" für unter 15-jährige?

Jean-Marie Halsdorf: Hier kommt die Gemeindeautonomie zum Tragen. Die Behördengebühren ziehen sich landesweit von fünf Euro (z. B. Eschweiler, Junglinster und Luxemburg-Stadt), über sechs (Remich), sieben (Petingen), acht (Hosingen) bis hin zu zehn Euro (z. B. Schüttringen).

Christian Mohr: Die Mitarbeiter der Regierung strengen derzeit Überlegungen zur Einführung einer "Carte d'identité électronique" an. Kommt bald ein neuer Personalausweis?

Jean-Marie Halsdorf: Die Bürger werden einmal eine "Carte d'identité électronique" besitzen. Mit der Einführung ist aber eher mittelfristig zu rechnen. Zu viele Fragen, z. B. die des Datenschutzes, sind noch offen. Außerdem warten wir auf eine EU-Direktive, die die Mindeststandards der technischen Sicherheitsvorkehrungen neu festlegt.

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