Forensische Wissenschaft und Genetik in der Praxis – Illegale Aussetzung von Rothirschen in Luxemburg nachgewiesen

Im Herbst 2004 fielen einem Beamten der Forstverwaltung im Kanton Redingen vier Rothirsche auf, die ein etwas seltsames Verhalten an den Tag legten: sie hatten keinerlei Scheu vor Menschen und man konnte sich ihnen bis auf wenige Meter nähern. Der Gedanke einer illegalen Aussetzung lag nahe, aber das musste erst einmal bewiesen werden.

Das Aussetzen von Wildtieren ist aufgrund von Artikel 2 der großherzoglichen Verordnung vom 8. April 1986 betreffend den Schutz wildlebender Tierarten verboten, da es zu einer Reihe ökologischer Probleme führen kann. Solche Tiere können u.a. Krankheiten einschleppen, die vielleicht in der natürlichen Population noch nicht vorkommen, sowie den autochtonen Bestand genetisch kontaminieren und so lokale Lebensraumanpassungen zunichte machen.

Im Fall der vier Rothirsche aus dem Kanton Redingen beauftragte die Forstverwaltung den luxemburgischen Genetiker Dr. Alain Frantz mit der Aufgabe herauszufinden, ob die Tiere in die Population der Großregion hineinpassten oder nicht. Wie aber konnte man sich von den vier verdächtigen Hirschen Erbmaterial besorgen? Man hatte keine legalen Mittel, um diese abzuschießen, zu fangen oder zu betäuben. Dank neuer Methoden – teilweise übrigens von Dr. Frantz mitentwickelt – kann man Erbmaterial auch aus einzelnen Haarwurzeln isolieren. Und so sammelte der betroffene Revierförster Haare der vier Rothirsche an deren Suhl- und Liegeplätzen.

Dr. Frantz erstellte an der Universität Sheffield (England) von jedem der vier verdächtigen Tiere ein genetisches Profil, mit einer ähnlichen Methode wie sie Experten in Kriminalfällen anwenden. Diese vier genetischen Fingerabdrücke wurden mit denen von 412 Rothirschen aus der Großregion verglichen (Frankreich: 20 Tiere, Belgien 74, Deutschland 173, Luxemburg 145). Und tatsächlich stellte sich heraus, dass die vier Tiere aus dem Kanton Redingen mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 99,9% nicht in die Hirschpopulationen der Großregion hineinpassten. Bleibt also nur die Möglichkeit einer illegalen Aussetzungsaktion, durch wen auch immer.

Es hat fast zwei Jahre gedauert, um den Beweis in Bezug auf die Hirsche aus dem Kanton Redingen zu liefern und einen Fachartikel zu veröffentlichen. In Zukunft aber wird es im Fall des Rothirschs erheblich schneller laufen: Da die genetische Datenbank der Hirschbestände der Großregion jetzt existiert, können in Zukunft verdächtige Tiere innerhalb weniger Wochen analysiert und die Resultate mit der Datenbank verglichen werden. So wird man ganz schnell feststellen können, ob verdächtige Tiere illegal ausgesetzt wurden oder nicht. Auch auf andere Arten wie Damhirsch und Mufflon kann die jetzt ausgereifte Methodik schneller und effizienter angewendet werden.

Der wissenschaftliche Artikel aus der Fachzeitschrift "Molecular Ecology" kann bei der Forstverwaltung per Email bestellt werden (ady.krier@ef.etat.lu; laurent.schley@ef.etat.lu).

(communiqué par le ministère de l’Environnement/l’Administration des eaux et forêts)

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